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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 595 mal aufgerufen
 Test und Hilfe
hanswurst Offline

Nicht mehr zu helfen !


Beiträge: 2.256

24.04.2008 17:42
Urheberrecht, Sicherheitskopien, Kopierschutz etc. Zitat · Antworten
DVDs

Eigene oder ausgeliehene DVD's(Orignial) (voraussgesetzt von einem namentlichen Bekannter oder einer genehmigten Videothek) dürfen bis zu fünf Kopien für den privaten Gebrauch ohne Verkaufs-, Verleih-, oder Vorführungsrecht Zuhause gelagert und benutzt werden.
Im Rahmen bewegt sich das Vorführrecht, wenn man mit dem Lebenspartner diese DVD Kopie benutzt.

Davon dürfen maximal 3 Stück verschenkt werden. Für den Beschänkten gilt kein Recht auf Vervielfältigung.

"Voraussetzung hierfür ist, den Kopierschutz der DVD nicht mit seperaten Programmen, ausser dem Schneide/Kopierprogramm, zu umgehen." Wie beispielsweise AnyDVD für Windows - dies ist nicht erlaubt.



CD's

Eigene oder ausgeliehene CD's(Original) (voraussgesetzt von einem namentlichen Bekannter oder einer genehmigten Videothek) dürfen bis zu fünf Kopien für den privaten Gebrauch ohne Verkaufs-, Verleih-, oder Vorführungsrecht Zuhause gelagert und benutzt werden.
Bei Vorführung vor mehr als 3 Personen kommt dann die GEMA ins Spiel.

Davon dürfen maximal 3 Stück verschenkt werden. Für den Beschänkten gilt kein Recht auf Vervielfältigung.

So dürfen auch sämtliche CD's eingelesen werden und beispielsweise ins mp3 Format konvertiert auf dem Rechner gelagert und/oder benutzt werden.

Strafbar ist hier, die Inhalte zum Download frei zu geben, beispielsweise unter LimeWire einen Ordner mit eingelesenen CD's zum Download frei zu geben.



Vinyl

Digitalisiert, verhält sich wie CD's



Spiele/Playstation/XBox/PC usw.

Laut Deutschen Gesetz ist die Sicherheitskopie nicht erlaubt. Das EU Recht sagt allerdings genau das Gegenteil. Nach EU Recht darf man eine Sicherheitskopie anfertigen, jedoch nicht verleihen, verschenken oder verkaufen.



TV- und Radio-Mitschnitte

Das aufnehmen ist erlaubt. Es dürfen bis zu fünf Kopien für den privaten Gebrauch ohne Verkaufs-, Verleih-, oder Vorführungsrecht Zuhause gelagert und benutzt werden.
Im Rahmen bewegt sich das Vorführrecht, wenn man mit dem Lebenspartner diese DVD Kopie benutzt.



Tauschen und Anbieten

Hier im Forum/Chat ist das Anbieten von Kopien jeglicher Art verboten!

Das hat nichts mit dem Betreiber dieses Forums/Chats zu tun, sondern das verbietet der Gesetztgeber. Der Admin und die Mods sind gesetztlich dazu verpflichtet die Beiträge wo jemand was anbietet zu dokumentieren und sofort zu löschen!

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“the world has pissed me off.
for the past three or four years I’ve been saying the world has gone to hell in a hand basket.
the world’s crazy, and it feels like you can’t say anything about it.”

meat loaf - 2012

Zimbo Offline

Überfan

Beiträge: 406

26.04.2008 17:02
Urheberrecht, Sicherheitskopien, Kopierschutz etc. Zitat · Antworten
Ich habe lieber alles original, erhöht den Sammlerwert!



Kr Zimbo
hanswurst Offline

Nicht mehr zu helfen !


Beiträge: 2.256

23.06.2008 16:17
Urheberrecht, Sicherheitskopien, Kopierschutz etc. Zitat · Antworten
Ich habe hier zum Thema Urheberrecht, Kopierschutz, Sicherheitskopien und deren Weitergabe etc. das Deutsche Recht und das EU Recht gepostet. Grundsätlich ist es so, daß alles EU recht ist, mit einer Ausnahme: Sicherheitskopien von Videospielen. Am Ende zählt das EU Recht, aber man kann sich eine Menge Ärger sparen wenn man sich auch mal dem Deutschen Recht beugt

Alle Infos findet Ihr jetzt im ersten Beitrag

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meat loaf - 2012

hanswurst Offline

Nicht mehr zu helfen !


Beiträge: 2.256

01.08.2008 12:13
Urheberrecht, Sicherheitskopien, Kopierschutz etc. Zitat · Antworten

Zitat:

t-online.de

Ermittlungsstopp gegen Raubkopierer

Klatsche für Abmahnanwälte: Die Staatsanwaltschaft Berlin verweigert die Ermittlung von Tauschbörsen-Nutzern. Damit schieben die Berliner als eine der Ersten dem lukrativen Geschäft der Piratenjäger einen Riegel vor. Wie Oberstaatsanwältin Vera Junker im Interview mit der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung sagte, könne man nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen".

Für Junker sind Verfahren gegen die meist jugendlichen Raubkopierer unverhältnismäßig. Deshalb verweigert die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung von Raubkopierern über die IP-Adresse. Wenn Anwälte Klage gegen vermeintliche Filesharer einreichten, würden diese Verfahren sofort eingestellt. Eine IP-Adresse ist einer Postadresse vergleichbar, über die ein ins Internet eingewählter Computer mit Servern und anderen Rechnern kommuniziert. Gleichzeitig können über die IP-Adresse die Zugangsdaten wie Name oder Adresse eines Computer-Nutzers identifiziert werden.

Mit Hilfe von Strafanzeigen versucht die Musikindustrie Daten von Filesharern zu ermitteln, um diese dann abzumahnen und mögliche Schadensersatzansprüche einzufordern. Da der zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Rechteinhaber an die Provider bislang vom Gesetzgeber abgelehnt wird, unterläuft sie diese Rechtspraxis mit Hilfe von Strafanzeigen. Hier kommen die Staatsanwaltschaften ins Spiel: Allein bei der Berliner Staatsanwaltschaft seien 2007 mehr als 3600 IP-Adressen eingereicht worden, über die man die Anschlussinhaber ermitteln sollte - ein riesiger Aufwand für die ohnehin überlasteten Ankläger.

Ein Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, so Junker. Um herauszufinden, wer Dateien illegal im Internet verbreitet habe, müsste eine Hausdurchsuchung angeordnet, Rechner konfisziert und Zeugen befragt werden. "Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig." Für Junker liegt es dabei nicht im öffentlichen Interesse, solche Vergehen mit solch einem Aufwand zu verfolgen: "Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen." Damit wendet sich die Berliner Staatsanwaltschaft offen gegen die umstrittenen Massenstrafanzeigen von Abmahnanwälten.

Im April dieses Jahres hatte der Bundestag erst das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrecht verabschiedet, das die Verfolgung von Raubkopierern erleichtern sollte. Demnach können Anwälte Daten von vermeintlichen Raubkopierern ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaften direkt vom Provider anfordern, sofern ein Richter einen gewerblichen Hintergrund festgestellt hat. Privatpersonen sind hiervon also nicht betroffen.






muß ich noch was dazu sagen? ich glaube nicht

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